Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen

ANGEBOTE

Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme des Auftrages.

PREISE

Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsannahme bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Lieferer und Besteller über eine Anpassung der Preise verständigen. Vereinbarte Preise für Sonderanfertigungen haben zur Voraussetzung, daß die genannten Mengen ungekürzt zur Bestellung und Abnahme gelangen.

VERSAND

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei gratis Lieferung und Lieferung an Dritte. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg nach besten Ermessen. Die Versandkosten sind grundsätzlich vom Besteller zu tragen. Die Ware wird nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichert.

LIEFERUNG

Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung sind alle angegebenen Lieferzeiten unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Insbesondere Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Sie geben uns außerdem das Recht unsere Lieferung ohne Nachlieferungspflicht einzustellen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerung oder Liefereinstellung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Rücknahmen von Liefergegenständen durch den Lieferer im Kulanzwege setzen einwandfreien Zustand und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus. Der Lieferer ist zur Berechnung angemessener, ihm durch die Rücknahme entstehender Kosten berechtigt.

Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Abrufaufträge sind, sofern nicht anders vereinbart ist, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Auftragsbestätigung abzunehmen. Der Besteller hat den Abruf rechtzeitig vorher mitzuteilen.

ZAHLUNG

Rechnungen bis € 30,00 sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei höheren Beträgen gewähren 2% Skonto wenn die Zahlung binnen 10 Tage erfolgt; sonst innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Wir behalten uns Zahlung durch Vorkasse vor. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungs-verpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu zahlen. Generell werden keine Schecks akzeptiert.

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Lieferer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Besteller vor. Der Besteller darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jedes Eingreifen Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir befugt, die Herausgabe der Waren zu verlangen. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Ware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden, einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Der Besteller ist solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt.

Der Besteller hat auf Verlangen des Lieferers die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

SCHUTZRECHTE

Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, daß durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Patente, oder Gebrauchsmuster verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Bei der Erlangung von Schutzansprüchen können wir das Recht der Beteiligung in Anspruch nehmen, wenn wir an der Konstruktion der Teile mitgewirkt haben.

GEWÄHRLEISTUNG

Ansprüche bestehen ausschließlich nur auf Materialfehler die innerhalb der ersten sechs Monate ab Rechnungsdatum des betroffenen Produktes aufgetreten sind.

ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Villingen oder der sonst vereinbarte Lieferort. Für beide Teile und alleiniger Gerichtsstand ist VS-Villingen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Annahme, bzw. Ausführung aller Aufträge erfolgt aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Die Besteller erkennen durch die Erteilung von Aufträgen diese Bedingungen an. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.